Förderkreis

Gute Gründe Mitglied im Förderkreis der FABRIK zu werden

  • Sie fördern Freiburgs erste und bekannteste Kabarettbühne
  • Sie fördern die renommierte und für die Region bedeutsame Kinderkultur im Vorderhaus
  • Für besonders nachgefragte Veranstaltungen und Programme informieren wir Sie exklusiv über den Start des Vorverkaufs
  • Einmal im Jahr laden wir Sie zu einem speziellen Abend für Förderkreis-Mitglieder ins Vorderhaus ein
  • Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie uns doppelt, weil das Land Baden-Württemberg uns noch einmal mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 50 Prozent aller Spenden bezuschusst.
  • Wir schicken Ihnen monatlich unser Programmheft und/oder Newsletter zu, wenn Sie das wollen.
  • Ihr Mitgliedsbeitrag, über den wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zukommen lassen, ist steuerlich absetzbar.
  • Wenn Sie das wollen, werden Sie auf unserer Website und in den Förderkreispublikationen als unterstützende Person genannt.
  • Wir schicken Ihnen, wenn Sie das wollen, unsere FABRIK-Publikationen (Magazin und Jahresbericht) zu.

Wie fördern Sie?

Die Mitgliedsbeiträge des Förderkreises fließen zu 100 Prozent in die Programmarbeit. Der besondere Clou: Mit ihren Beiträgen fördern die Mitglieder im Förderverein indirekt gleich doppelt, weil das Land Baden-Württemberg das Vorderhaus zusätzlich mit öffentlichen Fördermitteln in Höhe von noch einmal 50 Prozent aller über den Förderkreis eingenommenen Mitgliedsbeiträge unterstützt. Was ein guter Grund ist, Mitglied zu werden – aber noch lange nicht der einzige.

Für Fragen und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an foerderkreis@fabrik-freiburg.de

Sie haben sich schon dafür entschieden?
Dann melden Sie sich doch gleich hier für den Förderverein an!


(Einzelpersonen mindestens 110 €, juristische Personen mindestens 440 €) Ich ermächtige den Förderverein für das Vorderhaus e.V. Habsburgerstraße 9, 79104 Freiburg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein für das Vorderhaus e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Beitragseinzug erfolgt jeweils einmal im Jahr. Mindestens 14 Tage vor dem erstmaligen Einzug werden mir schriftlich meine Mandatsreferenz-Nummer sowie der Tag des Einzugs mitgeteilt.




Sie möchten sich lieber analog und in Papierform anmelden? Dann drucken Sie sich doch gleich das Beitrittsformular zum Beitritt in den Förderkreis aus und schicken es uns ausgefüllt zu.